1) Für den Eintritt in den Campingplatz ist es die Erlaubnis der Direktion notwendig.
2) Die Besucher sind ohne die Erlaubnis der Direktion nicht zugelassen. Die Besucher werden darum gebeten, den Campingplatz zu Fuss zu betreten, nachdem Sie im Büro einen gültigen Ausweiss hinterlegt haben. Bei Besuchen , die länger als eine halb Stunde dauern, ist die Gebühr für tagesbesucher zu entrichten. Besuchtszeit ist von 8:00 bis 20:00 Uhr.
3) Die Gäste müssen den Stellplatz oder die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr am Abfahrtstag ausräumen.
4)Die Campinggebühr wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet und muss bei der Abfahrt entrichtet werden. Bei Abfahrten nach 12:00 Uhr wird eine Übernachtung mehr berechnet.
5) Das Parken der Fahrzeuge ist nur in den Plätzen eralubt, die von der Direktion gezeigt werden.
6) Motorräder müssen mit abgestelltem Motor auf den Platz geschoben werden.
7) Vom 14:00 bis 16:00 und vom 23:00 bis 8:00 Uhr tritt die Ruhe in Kraft. Das Auf- und Abbauen von Zelten sowie jegliche Art von Lärm ist nicht gestattet. Üben Mäßigung in Geräuschen während des Tages. Fernsehgeräte sind nur mit niedriger Lautstärke zugelassen.
8)Die Gäste müssen Sorge für Ihre persönliche Gegestände haben: die Direktion lehnt jede Verantwortungen für eventuelle Diebstähle oder Shaden den Fahrzeugen, Zelten oder anderen Gegeständen ab, mit Ausnahme für die Gegestände, die die Gäste der Direktion in Verwahrung anvertraut haben, nachdem sie eine Empfangsbestätigung abgegeben hat.
9) Es ist verboten mit Wasser oder Ball auch in den Stellplätzen spielen.
10) Jeder Shaden am und jedes unerlaubte Entfernen von Eigentum des Campingplatzes muss erstattet werden.
11) Es ist Pflicht die Vegetation, die Hygiene und die Reinlichkeit des Campingplatzes zu schonen. Als Umweltsschutzmaßnahme wird empfohlen, den Gebrauch von Reiningungs- und Spülmitteln sowie Wasser- und Stromverbrauch auf ein Minimum zu reduzieren.
12) Hunden müssen immer an der Leine geführt werden, die Hälter müssen sie draussen den Campingplatz für ihre Notdurfte begleiten. Die Hälter haben den Pflicht eventuelle Exkrementen ihres Hundes zu entfernen.
13) Den Hunden ist der Zutritt zu den Unterkunften des Campingplatzes, zum Scwimmbad und zu den Toiletten verboten. Die Hälter übernehmen die volle Haftung.
14) Der elektriche Anschluss, nach vorheriger Zustimmung der Direktion, muss mit sicherheitsgerechter Erdung gestattet sein.
15) Nach Ermessen der Direktion können Nichtbeachtung vorstender Richtlinien und ein Betragen, das der Harmonie und dem Zweck des Campingplatzes schadet, die Entfernung vom Platz als unerwünschter Gast zu Folge haben.
16) Bei der Buchung wird eine Anzahlung von 40% des Betrages angefordert.
17)Das Altpapier und der Müll müssen in den dafür vorgesehene differenzierte Behälter wegschmeißen werdenin
Absage der buchung
1) Bis einem Monat vom Ankunftstag bedingt den Abzug von 50%.
2) Wenig als ein Monat vom Ankunftstag bedingt den Verlust der ganzen Anzahlung.
3) Nachträgliche Ankünfte oder vorzeitige Abfahrten bedingen keine Preisermäßigung.
4) Im Fall vom Ankunft nach 20:00, Bitte, Teilen der Direktion mit.